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Finanzlexikon: passivgeschaeft

passivgeschaeft

Das Passivgeschäft bezeichnet bei Kreditinstituten die Summe der Verbindlichkeiten aus dem Einlagengeschäft. Diese werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Im Rahmen der Publikation der Geschäftszahlen erfolgt der Ausweis nach den Einlagearten und Befristungen der ursprünglichen Verbindlichkeiten.

Passivgeschäft =

Verbindlichkeiten gegenüber anderen Banken

täglich fällige Verbindlichkeiten (Kontokorrenteinlagen, Tagesgeld)
+ Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

+ Spareinlagen
+ Kontokorrenteinlagen
+ Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen

verbriefte Verbindlichkeiten

+ begebene Schuldverschreibungen
+ Akzepte, Solawechsel und sonstige Geldmarktpapiere

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